Jahresaktion 2024

Brandverhütung auf der Baustelle

Brände auf Baustellen sind keine Seltenheit. Wegen Nachlässigkeit kommt es in der Schweiz mindestens täglich zu einem Brand auf einer Baustelle. Untersuchungen belegen es: Die meisten Brände auf Baustellen sind vermeidbar. Umso wichtiger wird die Prävention.

Verschiedene Faktoren erhöhen die Brandgefahr. Dazu zählen die Vielzahl der Beteiligten, der Kosten- und Termindruck, ungenügend ausgebildete Mitarbeitende sowie eine mangelhafte Ordnung.  In der Folge weitet sich das Feuer aus. Personen können zu Schaden kommen. Millionenschäden sind keine Seltenheit. Ein Baustellenbrand zieht auch rechtliche Schritte nach sich. All dies liesse sich mit einfachen Massnahmen und Mitteln verhindern.

  • Allgemeine Risiken erkennen
    • Zeit- und Kostendruck verleiten zu einer unsorgfältigen Arbeitsausführung.
    • Ungenügend ausgebildete oder instruierte Mitarbeitende kennen die Gefahren im Umgang mit den verwendeten Arbeitsmitteln nicht.
    • Mangelhafte Ordnung führt zu einer erhöhten Brandgefahr. Dazu gehören auch fehlende Vorgaben für das Rauchen auf der Baustelle oder deren Nichteinhalten.
    • Es fehlen Überlegungen zur Brandsicherheit auf der Baustelle bzw. entsprechende Massnahmen werden nicht oder nur teilweise umgesetzt.
    • Massnahmen zur Schadenminderung werden nicht berücksichtigt. Insbesondere fehlen Handfeuerlöscher oder Mitarbeitende wissen nicht, was im Brandfall zu tun ist.
  • Spezifische Brandursachen kennen
    • Heisskleben, Verschweissen, Trocknen mit offener Flamme
    • Schweissen, Schneiden und verwandte Verfahren sowie Funkenflug
    • Provisorische elektrische Installationen 
    • Verwendung (elektrischer) Arbeitsmittel / Geräte
    • Material, das sich selbst entzündet, z. B. Leinöl
    • Rauchzeug
    • Brandstiftung
  • Massnahmen ergreifen
    • Arbeiten mit Brandgefahr sorgfältig planen und ausführen, Zeit- und Kostendruck vermeiden.
    • Mitarbeitende ausbilden und instruieren, sodass ihnen die Gefahren im Umgang mit den verwendeten Arbeitsmitteln bekannt sind und sie im Notfall wissen, was zu tun ist.
    • Für Ordnung auf der Baustelle sorgen. Dazu gehören auch Vorgaben für das Rauchen auf der Baustelle oder das Aufbewahren von entflammbaren oder selbstentzündlichen Materialien.
    • Ein auf die Baustelle angepasstes Konzept «Brandsicherheit auf Baustellen» erstellen und Massnahmen umsetzen. 
    • Massnahmen zur Schadenminderung berücksichtigen, indem beispielsweise Handfeuerlöscher auf der Baustelle bereitgestellt werden.
    • Bei Ausführung der Facharbeiten die geltenden Regeln zur Brandverhütung einhalten. Beispielsweise Sicherheitsabstände beim Schweissen, Schneiden und bei Arbeiten mit offener Flamme sowie Funkenflug einhalten und notwendige Nachkontrollen durchführen.

Gute Gründe für Brandverhütungsmassnahmen

Personenunfälle vermeiden

Bei einem Brand auf der Baustelle geraten Personen in Gefahr. Nebst der mit der Arbeit beauftragten Person können auch Unbeteiligte wie Passanten oder Feuerwehrleute gefährdet werden.

Folgekosten vermeiden

Baustellenbrände verursachen immer Folgekosten. Neben allfälligen Personenschäden fallen Sachschäden oft sehr teuer aus. Diese Schäden können gegenüber dem Verursacher geltend gemacht werden. Sogar wenn die Kosten zuerst durch eine Versicherung getragen werden, müssen die verantwortlichen Personen damit rechnen, dass Regressforderungen gemacht und somit ein Teil der Schadensumme zurückgefordert werden.

Bauverzögerungen verhindern

Bauverzögerungen sind nicht nur ärgerlich. Sie werden auch rasch teuer und können Konventionalstrafen zur Folge haben.

Reputationsschaden abwehren

Ein Baustellenbrand wirft ein schlechtes Licht auf das für den Brand verantwortliche Unternehmen.

Polizeiliche Untersuchungen abwenden

Polizeiliche Untersuchungen abwenden Nach einem Brand finden polizeiliche Untersuchungen zur Klärung der Brandursache statt. Steht als Ursache mindestens eine Fahrlässigkeit einer am Bau beteiligten Person fest, kommt es zu einer Verurteilung wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst bzw. Brandstiftung. Betroffen davon können die ausführenden Handwerker, aber auch die mit der Leitung und Beaufsichtigung betrauten Personen sein.

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