Gesetzliche Grundlagen
Verantwortlich für die Arbeitssicherheit in den Betrieben ist der Arbeitgeber. Durch geeignete Sicherheitsmassnahmen hat er dafür zu sorgen, dass Leben und Gesundheit der Arbeitnehmenden nicht gefährdet werden. Der Arbeitgeber trägt die entsprechenden Kosten für alle Sicherheitsmassnahmen.
Die Arbeitnehmenden sind verpflichtet, die Weisungen des Arbeitgebers zu befolgen, die Sicherheitsvorschriften zu beachten sowie Sicherheitseinrichtungen und Persönliche Schutzausrüstungen richtig zu benützen.