Dienstleistungen
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Begriffe
ASA
ASA ist die Abkürzung für „Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit“. Der Begriff fasst die wichtigsten Anforderungen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu einem Sicherheitssystem zusammen. Dieses System ist ein praktisches Instrument bei der Verbesserung der innerbetrieblichen Sicherheit und Gesundheit.
Arbeitgeber müssen ASA beiziehen, wenn im Betrieb besondere Gefährdungen auftreten und das erforderliche Fachwissen zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes fehlt. Die besonderen Gefährdungen sind in Anhang 1 der EKAS Richtlinie 6508 festgehalten. Dazu gehören die Kategorien „besondere Arbeitsplatzverhältnisse“, „Brand- und Explosionsgefährdungen“, „chemische und biologisch Einwirkungen“ und „physikalische Einwirkungen“. Von diesen besonderen Gefährdungen betroffen sind in der Regel Betriebe mit einem Nettoprämiensatz der Berufsunfallversicherung von 0.5 Prozent und mehr der Lohnsumme.
Über das erforderliche Fachwissen verfügt ein Betrieb, wenn er ASA selbst beschäftigt bzw. beauftragt und/oder sich einer von der EKAS genehmigten überbetrieblichen Lösung anschliesst und diese umsetzt und/oder von ASA entwickelte Unterlagen (z.B. Checklisten) umsetzt (vgl. Anhang 4 EKAS Richtlinie 6508).Mit BATISEC wird den Branchen der Gebäudetechnik eine Branchenlösung angeboten. Mit dem Handbuch „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“ kann der Betrieb die Gefahren systematisch erfassen, nach Risikostufen bewerten und anschliessend die zur Beseitigung oder Reduktion dieser Gefahren notwendigen Massnahmen selbständig treffen. Ein Beizug der ASA ist so nur noch in Fällen nötig, in denen es spezielle Risiken gibt.
EKAS
Die Abkürzung EKAS steht für die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit. Sie ist die zentrale Informations- und Koordinationsstelle für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Die EKAS koordiniert Präventionsmassnahmen sowie Aufgabenbereiche im Vollzug und sorgt für eine einheitliche Anwendung der geltenden Vorschriften. Eine ihrer Aufgaben ist es, Richtlinien zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zu erlassen. Für die Beratung und die Überwachung der einzelnen Betriebe sind die sogenannten Durchführungsorgane zuständig. Dazu zählen die Kantone, die SUVA, das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und Fachorganisationen.
EKAS Richtlinie 6508
Arbeitgeber müssen die in ihrem Betrieb auftretenden Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden ermitteln und erforderliche Schutzmassnahmen treffen (vgl. Art. 3-10 VUV und Art. 3-9 ArGV3). Wenn es für die Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit erforderlich ist, müssen Arbeitgeber Spezialisten der Arbeitssicherheit beiziehen (vgl. Art. 11a VUV, Art. 7 Abs. 3 ArGV 3). Die EKAS Richtlinie 6508 (auch bekannt unter dem Namen „Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Richtlinie)“) konkretisiert diese Pflicht.
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Bestellungen
Zeichen und Aufkleber
Sie können folgende Zeichen und Aufkleber bei uns bestellen:
- Prüfkleber für Arbeitsmittel (Bogen à 24 Stück)
- Notfallkarte
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Informationen für Arbeitgeber
Betriebe können sich zur Optimierung der innerbetrieblichen Sicherheit einer Branchenlösung anschliessen. Diese stellt den Betrieben ein Sicherheitssystem (bestehend aus Handbuch und Checklisten) zur Verfügung und stellt den Zugang zu Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbetissicherheit (ASA) sicher.
Mit BATISEC wird den Branchen der Gebäudetechnik eine Branchenlösung angeboten. Mit dem Handbuch „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“ kann der Betrieb die Gefahren systematisch erfassen, nach Risikostufen bewerten und anschliessend die zur Beseitigung oder Reduktion diese Gefahren notwendigen Massnahmen selbständig treffen. Ein Beizug der ASA ist so nur noch in Fällen nötig, in denen es spezielle Risiken gibt.BATISEC bietet ein Konzept zur Einhaltung und zur Umsetzung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes gemäss EKAS Richtlinie 6508. Damit erhalten Betriebe ein Hilfsmittel zur einfachen, effizienten und kostengünstigen Umsetzung der geltenden Vorschriften. BATISEC bietet die folgenden Dienstleistungen an:
- Risikoanalyse für die Betriebe der Branchen der Gebäudetechnik
- Massnahmenkataloge und Checklisten
- Ausbildung (Kurse) zur Umsetzung der Arbeitssicherheit im Betrieb
- Handbuch zur Umsetzung der Arbeitssicherheit im Betrieb
- Pool von ASA Arbeitsärzten und anderen Spezialisten
- Audits für Anwendungskontrollen (nach Rücksprache mit der Geschäftsstelle BATISEC)
- Auskunft und Beratung
- Informationen über Neuerungen
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Kennzahlen
Verletzte Körperteile
Handgelenk, Hand, Finger 29.7% Unterschenkel, Knöchel, Fuss 15.7% Augen und Lid 10.5% Knie 7.2% Rumpf, Rücken und Gesäss 6.7% Schulter, Oberarm 6.3% Gesicht, Gesichtsknochen, Nase, Ohren 4.2% Vorderarm und Ellbogen 4.1% Hals, übriger Kopfbereich 3.4% Wirbelsäule 2.5% Übrige 2.6% Häufigste Berufsunfälle
Berufsunfall Hergang (alle Klassen, 45G, 55D, 45M, 13B) 1. Ausgleiten, abgleiten, abrutschen (v. Personen) 2. Getroffen werden, Rückschlag, verschüttet werden 3. Gestochen, geschnitten, gekratzt, geschürft werden 4. Anstossen an etwas, anschlagen, anfassen 5. Abrutschen, umfallen (v. Gegenständen) Berufskrankheiten (alle Klassen, 45G, 55D, 45M, 13B) 1. Ohr und Gehör 2. Haut und Unterhaut 3. Atmungssysteme 4. Bewegungsapparat 5. Neoplasien 6. Andere 7. Infektiöse Krankheiten 8. Auge und Anhangsgebilde Unfälle nach Suva-Prämienklassen
Anzahl neu registrierte, anerkannte Berufs- und Nichtberufsunfälle pro 1'000 Vollzeitbeschäftigte
SUVA Klasse 45G - Gebäudetechnik
Klasse 45G Alle Klassen 2018 2019 2020 2021 2022 Mittel Trend Mittel Trend Berufsunfälle 159 163 150 153 147 163 -17.1% 84 -12.8% Nichtberufsunfälle 141 143 122 120 132 139 -18.1% 128 -5.8% SUVA Klasse 55D - Elektroinstallationen und Netzbau
Klasse 55D Alle Klassen 2018 2019 2020 2021 2022 Mittel Trend Mittel Trend Berufsunfälle 122 122 108 113 115 123 -19.1% 84 -12.8% Nichtberufsunfälle 165 166 142 147 161 164 -14.4% 128 -5.8% SUVA Klasse 45M - Plattenleger, Hafner und Innenisolationen
Klasse 45M Alle Klassen 2018 2019 2020 2021 2022 Mittel Trend Mittel Trend Berufsunfälle 155 168 151 154 154 159 -5.6% 84 -12.8% Nichtberufsunfälle 98 99 91 86 95 101 -21.3% 128 -5.8% SUVA Klasse 13B - Maschinenbau
Klasse 13B Alle Klassen 2018 2019 2020 2021 2022 Mittel Trend Mittel Trend Berufsunfälle 54 52 45 48 49 53 -20.5% 84 -12.8% Nichtberufsunfälle 128 128 119 115 129 126 -6.3% 128 -5.8% -
Newsletter-Archiv
Hier finden Sie die letzten BATISEC-Newsletter im PDF-Format. Bitte beachten Sie, dass es zeitlich begrenzt gültige Links im Newsletter hat, die im nachhinein möglicherweise nicht mehr korrekt angezeigt werden.
2023
März: Jahresaktion "Vorsicht Absturzgefahr!", 10 lebenswichtige Regeln für Gebäudetechniker
August: Hitze und UV-Strahlung
2022
September: Update Handbuch und Gefahrenermittlung, Gesund arbeiten am Bildschirm
Mai: Update Webseite, Handbuch, Rezertifizierung
2021
Dezember: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept
Oktober: Neue Bauarbeitenverordnung, Neuorganisation Batisec
Februar: Aktuelle Corona-Schutzmassnahmen auf Baustellen, Suva «Selbstkontrolle»
2020
Oktober: Neue Support Angebote, Neue Informationsbroschüre für Arbeitgeber
Juli: Jahresaktion Servicetechniker, Notfallplanung für nicht ortsfeste Arbeitsplätze, Notfall-Karte
April: Corona-Virus, Jahresaktion Servicetechniker
2019
Dezember: Jahresaktion Servicetechniker, Schulung und Weiterbildung
September: Tragbare Leitern, Heben und Tragen von Lasten
Mai: 5+5 lebenswichtige Regeln Elektrizität, Hubarbeitsbühnen
April: Batisec Kursinfo KOPAS-Tagung
März: Lebenswichtige Regeln für Gebäudetechniker, Gefahren der Elektrizität
2018
November: Stolpern und Stürzen, Prüfung von Elektrogeräten
Juli: Sichere Lehrzeit, UV-Strahlung
2017
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Support
Beim Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- wissen Sie trotz Handbuch nicht genau was Sie machen müssen
- möchten Sie wissen, auf welchem Stand Ihr Betrieb ist
- sind Sie unsicher, ob Sie alle Gesetze und Vorschriften einhalten
- möchten Sie wissen, wo Sie sich noch verbessern können
- wollen Sie sich auf ein bevorstehendes Suva Audit (Systemkontrolle) vorbereiten
In allen Fällen kann die BATISEC Ihnen helfen.
Ein Spezialist der Arbeitssicherheit (ASA-Spezialist) unterstützt Sie im Betrieb beim Aufbau oder Überprüfung Ihres 10 Punkte Sicherheitssystems, begleitet Sie auf einem Betriebsrundgang oder bereitet Sie auf eine Systemkontrolle der Suva vor.
- Kontaktieren Sie die BATISEC Geschäftsstelle per E-Mail oder unter 044 497 87 33.
- Besprechen Sie Ihre Anliegen, Wünsche oder Probleme mit einem unserer Sicherheitsfachleute.
- Führen Sie zur Vorbereitung den Suva-Selbsttest Nr. 88057 „Der Selbsttest Sicherheit und Gesundheitsschutz: Wo stehen wir?“ durch.
Für den Support bei Ihnen im Betrieb können Sie je nach Umfang zwischen einem halb- oder ganztägigen Pauschalangebot wählen.
Halber Tag:
Richtzeit vor Ort: ca. 8:30-12:00 (max. 3 ½ Stunden)
Kosten: pauschal CHF 920.- exkl. MwSt.Ganzer Tag:
Richtzeit vor Ort: ca. 9:00-16:00 (max. 7 Stunden inkl. 1 Stunde Mittagspause )
Kosten: pauschal CHF 1‘240.- exkl. MwSt.Diese Angebote sind keine Audits oder Betriebskontrollen. Es wird kein Protokoll oder Bericht verfasst. Nachbearbeitung in geringem Umfang, z. B. Zusenden von Informationen ausserhalb der Richtzeiten ist im Angebot enthalten.
Wünschen Sie ein dokumentiertes Audit, so wenden Sie sich bitte an die BATISEC Geschäftsstelle.