Dienstleistungen

  • Begriffe

    ASA

    ASA ist die Abkürzung für „Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit“. Der Begriff fasst die wichtigsten Anforderungen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu einem Sicherheitssystem zusammen. Dieses System ist ein praktisches Instrument bei der Verbesserung der innerbetrieblichen Sicherheit und Gesundheit.

    Arbeitgeber müssen ASA beiziehen, wenn im Betrieb besondere Gefährdungen auftreten und das erforderliche Fachwissen zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes fehlt. Die besonderen Gefährdungen sind in Anhang 1 der EKAS Richtlinie 6508 festgehalten. Dazu gehören die Kategorien „besondere Arbeitsplatzverhältnisse“, „Brand- und Explosionsgefährdungen“, „chemische und biologisch Einwirkungen“ und „physikalische Einwirkungen“. Von diesen besonderen Gefährdungen betroffen sind in der Regel Betriebe mit einem Nettoprämiensatz der Berufsunfallversicherung von 0.5 Prozent und mehr der Lohnsumme.
    Über das erforderliche Fachwissen verfügt ein Betrieb, wenn er ASA selbst beschäftigt bzw. beauftragt und/oder sich einer von der EKAS genehmigten überbetrieblichen Lösung anschliesst und diese umsetzt und/oder von ASA entwickelte Unterlagen (z.B. Checklisten) umsetzt (vgl. Anhang 4 EKAS Richtlinie 6508).

    Mit BATISEC wird den Branchen der Gebäudetechnik eine Branchenlösung angeboten. Mit dem Handbuch „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“ kann der Betrieb die Gefahren systematisch erfassen, nach Risikostufen bewerten und anschliessend die zur Beseitigung oder Reduktion dieser Gefahren notwendigen Massnahmen selbständig treffen. Ein Beizug der ASA ist so nur noch in Fällen nötig, in denen es spezielle Risiken gibt.

     

    EKAS

    Die Abkürzung EKAS steht für die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit. Sie ist die zentrale Informations- und Koordinationsstelle für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Die EKAS koordiniert Präventionsmassnahmen sowie Aufgabenbereiche im Vollzug und sorgt für eine einheitliche Anwendung der geltenden Vorschriften. Eine ihrer Aufgaben ist es, Richtlinien zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zu erlassen. Für die Beratung und die Überwachung der einzelnen Betriebe sind die sogenannten Durchführungsorgane zuständig. Dazu zählen die Kantone, die SUVA, das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und Fachorganisationen.

     

    EKAS Richtlinie 6508

    Arbeitgeber müssen die in ihrem Betrieb auftretenden Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden ermitteln und erforderliche Schutzmassnahmen treffen (vgl. Art. 3-10 VUV und Art. 3-9 ArGV3). Wenn es für die Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit erforderlich ist, müssen Arbeitgeber Spezialisten der Arbeitssicherheit beiziehen (vgl. Art. 11a VUV, Art. 7 Abs. 3 ArGV 3). Die EKAS Richtlinie 6508 (auch bekannt unter dem Namen „Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Richtlinie)“) konkretisiert diese Pflicht.

  • Bestellungen

    Zeichen und Aufkleber

    Sie können folgende Zeichen und Aufkleber bei uns bestellen:

    • Leiterkontrollkleber (Bogen à 12 Stück)
    • Notfallkarte

     

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  • Informationen für Arbeitgeber

    Betriebe können sich zur Optimierung der innerbetrieblichen Sicherheit einer Branchenlösung anschliessen. Diese stellt den Betrieben ein Sicherheitssystem (bestehend aus Handbuch und Checklisten) zur Verfügung und stellt den Zugang zu Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbetissicherheit (ASA) sicher.
    Mit BATISEC wird den Branchen der Gebäudetechnik eine Branchenlösung angeboten. Mit dem Handbuch „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“ kann der Betrieb die Gefahren systematisch erfassen, nach Risikostufen bewerten und anschliessend die zur Beseitigung oder Reduktion diese Gefahren notwendigen Massnahmen selbständig treffen. Ein Beizug der ASA ist so nur noch in Fällen nötig, in denen es spezielle Risiken gibt.

    BATISEC bietet ein Konzept zur Einhaltung und zur Umsetzung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes gemäss EKAS Richtlinie 6508. Damit erhalten Betriebe ein Hilfsmittel zur einfachen, effizienten und kostengünstigen Umsetzung der geltenden Vorschriften. BATISEC bietet die folgenden Dienstleistungen an:

    • Risikoanalyse für die Betriebe der Branchen der Gebäudetechnik
    • Massnahmenkataloge und Checklisten
    • Ausbildung (Kurse) zur Umsetzung der Arbeitssicherheit im Betrieb
    • Handbuch zur Umsetzung der Arbeitssicherheit im Betrieb
    • Pool von ASA Arbeitsärzten und anderen Spezialisten
    • Audits für Anwendungskontrollen (nach Rücksprache mit der Geschäftsstelle BATISEC)
    • Auskunft und Beratung
    • Informationen über Neuerungen
  • Kennzahlen

    Verletzte Körperteile

    Handgelenk, Hand, Finger 29.7%
    Unterschenkel, Knöchel, Fuss 15.7%
    Augen und Lid 10.5%
    Knie 7.2%
    Rumpf, Rücken und Gesäss 6.7%
    Schulter, Oberarm 6.3%
    Gesicht, Gesichtsknochen, Nase, Ohren 4.2%
    Vorderarm und Ellbogen 4.1%
    Hals, übriger Kopfbereich 3.4%
    Wirbelsäule 2.5%
    Übrige 2.6%

     

    Häufigste Berufsunfälle

    Berufsunfall Hergang (alle Klassen, 45G, 55D, 45M, 13B)
    1. Ausgleiten, abgleiten, abrutschen (v. Personen)
    2. Getroffen werden, Rückschlag, verschüttet werden
    3. Gestochen, geschnitten, gekratzt, geschürft werden
    4. Anstossen an etwas, anschlagen, anfassen
    5. Abrutschen, umfallen (v. Gegenständen)
     
    Berufskrankheiten (alle Klassen, 45G, 55D, 45M, 13B)
    1. Ohr und Gehör
    2. Haut und Unterhaut
    3. Atmungssysteme
    4. Bewegungsapparat
    5. Neoplasien
    6. Andere
    7. Infektiöse Krankheiten 
    8. Auge und Anhangsgebilde

     

     

    Unfälle nach Suva-Prämienklassen

    Anzahl neu registrierte, anerkannte Berufs- und Nichtberufsunfälle pro 1'000 Vollzeitbeschäftigte

    SUVA Klasse 45G - Gebäudetechnik

                Klasse 45G Alle Klassen
      2018 2019 2020 2021 2022 Mittel Trend Mittel Trend
    Berufsunfälle 159 163 150 153 147 163 -17.1% 84 -12.8%
    Nichtberufsunfälle 141 143 122 120 132 139 -18.1% 128 -5.8%

     

    SUVA Klasse 55D - Elektroinstallationen und Netzbau

                Klasse 55D Alle Klassen
      2018 2019 2020 2021 2022 Mittel Trend Mittel Trend
    Berufsunfälle 122 122 108 113 115 123 -19.1% 84 -12.8%
    Nichtberufsunfälle 165 166 142 147 161 164 -14.4% 128 -5.8%

     

    SUVA Klasse 45M - Plattenleger, Hafner und Innenisolationen

                Klasse 45M Alle Klassen
      2018 2019 2020 2021 2022 Mittel Trend Mittel Trend
    Berufsunfälle 155 168 151 154 154 159 -5.6% 84 -12.8%
    Nichtberufsunfälle 98 99 91 86 95 101 -21.3% 128 -5.8%

     

    SUVA Klasse 13B - Maschinenbau

                Klasse 13B Alle Klassen
      2018 2019 2020 2021 2022 Mittel Trend Mittel Trend
    Berufsunfälle 54 52 45 48 49 53 -20.5% 84 -12.8%
    Nichtberufsunfälle 128 128 119 115 129 126 -6.3% 128 -5.8%
  • Newsletter-Archiv
  • Support

    Beim Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

    • wissen Sie trotz Handbuch nicht genau was Sie machen müssen
    • möchten Sie wissen, auf welchem Stand Ihr Betrieb ist
    • sind Sie unsicher, ob Sie alle Gesetze und Vorschriften einhalten
    • möchten Sie wissen, wo Sie sich noch verbessern können
    • wollen Sie sich auf ein bevorstehendes Suva Audit (Systemkontrolle) vorbereiten

    In allen Fällen kann die BATISEC Ihnen helfen.

     

     

    Ein Spezialist der Arbeitssicherheit (ASA-Spezialist) unterstützt Sie im Betrieb beim Aufbau oder Überprüfung Ihres 10 Punkte Sicherheitssystems, begleitet Sie auf einem Betriebsrundgang oder bereitet Sie auf eine Systemkontrolle der Suva vor.

    Für den Support bei Ihnen im Betrieb können Sie je nach Umfang zwischen einem halb- oder ganztägigen Pauschalangebot wählen.

    Halber Tag:

    Richtzeit vor Ort: ca. 8:30-12:00 (max. 3 ½  Stunden)
    Kosten: pauschal CHF 920.- exkl. MwSt.

    Ganzer Tag:

    Richtzeit vor Ort: ca. 9:00-16:00 (max. 7 Stunden inkl. 1 Stunde Mittagspause )
    Kosten: pauschal CHF 1‘240.- exkl. MwSt.

     

    Diese Angebote sind keine Audits oder Betriebskontrollen. Es wird kein Protokoll oder Bericht verfasst. Nachbearbeitung in geringem Umfang, z. B. Zusenden von Informationen ausserhalb der Richtzeiten ist im Angebot enthalten.

    Wünschen Sie ein dokumentiertes Audit, so wenden Sie sich bitte an die BATISEC Geschäftsstelle.

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