Sicher auf dem Dach
Sich gegen Absturz zu schützen, ist ein Muss – auch wenn die Arbeiten in der Höhe nur kurz dauern.
Bei Absturzhöhen von mehr als 2,0 Meter sind Schutzmassnahmen zu treffen. Eine Ausnahme macht die Bauarbeitenverordnung nur beim Arbeiten auf Dächern wo Schutzmassnahmen ab 3,0 Meter Absturzhöhe erforderlich sind.
Kollektive Schutzeinrichtungen wie Gerüste (z.B. im Hochbau die Fassadengerüstpflicht ab 3.0 Meter Absturzhöhe), Auffangnetze, Geländer, Hubarbeitsbühnen usw. haben Vorrang gegenüber dem Individualschutz (z.B. Anseilschutz, PSAgA).
Links
Dokumente
Arbeiten auf Dächern. So bleiben Sie sicher oben (Suva 44066)
Factsheet «Seilwurfsystem mit Industrieschleuder» (Suva 33032)
Anschlageinrichtungen auf Dächern wollen geplant sein (Suva 44096)
Sicherheit durch Anseilen (Suva 44002)
Checkliste «Kleinarbeiten auf Dächern»; Arbeiten bis 2 Personen-Tage (Suva 67018)
Factsheet "Absturzsicherungsmassnahmen auf Dächern/Verantwortlichkeiten (Gebäudehülle Schweiz)