Covid-19
Seit der Ausbreitung der Lungenkrankheit Covid-19 (Corona Virus Disease 2019), ausgelöst durch das neue Coronavirus SARS-CoV-2, sind die Arbeitgeber in betrieblicher Hinsicht und persönlich mit massiven Präventionsmassnahmen konfrontiert. Massnahmen zum Schutz vor Ansteckung und Ausbreitung sind von den Behörden angeordnet worden und haben u.A. zu einer massiven Einschränkung der privaten und wirtschaftlichen Tätigkeiten geführt.
Ständig neue Erkenntnisse über die Eigenschaften des Virus, dessen Verbreitung und damit verbunden behördliche Anordnungen und Empfehlungen machen es notwendig, sich laufend (täglich) über die aktuelle Lage zu informieren.
Die Umsetzung der aktuellen Vorschriften auf Baustellen, wo verschiedene Personen und Betriebe zusammen tätig sind, basiert auf einer Kombination von mehreren Faktoren, die die Mitarbeitenden kennen müssen.
- Masken in Innenräumen
Es besteht in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als nur eine Person in einem Raum aufhält.
- Firmenfahrzeuge:
In Firmenfahrzeugen gilt eine generelle Maskenpflicht.
- Abstand im Aussenbereich und in Innenräumen:
- Kann bei Arbeiten im Aussenbereich der Abstand von 1.5 m zwischen zwei Personen nicht eingehalten werden, muss eine Maske benutzt wenden.
- Bei Arbeiten in Innenräumen ist immer eine Maske zu tragen.
- Kurze Kontakte:
Kurze Kontakte am Arbeitsplatz können ohne zusätzliche Massnahmen (z.B. ohne Masken) erfolgen.
- Personalrestaurants:
In Personalrestaurants und Betriebskantinen muss jeder zweite Sitzplatz freigehalten werden.
Es gilt generell Maskentragepflicht bis sitzend konsumiert wird.
- Sitzungszimmer:
In Sitzungszimmern ist immer eine Maske zu tragen und die Abstandsregel einzuhalten.
- Trennscheiben:
Die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske gilt auch dort, wo Trennscheiben installiert sind.
- Händereinigung:
Auf Baustellen muss eine Händereinigungsstation mit fliessendem Wasser, Seife und Einwegtrocknungstüchern vorhanden sein.
Auch bei Servicearbeiten sind die allgemeinen Schutzmassnahmen des Bundesamts für Gesundheit BAG konsequent umzusetzen.
Es ist wichtig:
- Abstand zu halten, mindestens 1,5 Meter
- die Hände regelmässig gründlich zu waschen und
- wo dies nicht möglich ist, Händedesinfektionsmittel bereitzustellen
- die Kontaktzeit bei geringerem Abstand möglichst kurz zu halten
- Masken zu tragen oder Abtrennungen anzubringen, wenn die Mindestdistanz unterschritten wer- den muss
Allgemeine Schutzmassnahmen
Basis-Informationen zum Gesundheitsschutz im Betrieb finden Sie hier:
Neues Coronavirus: So schützen wir uns (BAG)
Merkblatt für Arbeitgeber: Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Covid-19) (SECO)
Musterschutzkonzept für Verkaufsläden (EIT.swiss)
Infos zum Schutz vor Corona auf Baustellen (Suva)
Sicherheitsmassnahmen Servicetechniker
Merkblätter für das typische Arbeitsumfeld des Servicetechnikers:
Information Coronavirus allgemein: Servicearbeiten mit Distanz sind sicher! (GKS)
Information Coronavirus für Servicetechniker (GKS)